Seiteninhalt
Die Archive der DOK
Archiv der Vereinigung Deutscher Ordensobern (VDO)
Generalsekretariat der Vereinigung Deutscher Ordensobern (Laufzeit: 1898 - 2000)
Bestand: 189 Kartons = 534 Archivbände
Inhalt: Generalsekretariat der VDO, Selbstverwaltung der VDO, Vorstand, Mitgliederversammlung,
Seiteninhalt
Kontakt
Arnulf Salmen Pressesprecher
DOK Generalsekretariat Wittelsbacherring 9 53115 Bonn
Tel.: 0228 / 68449-30 Fax: 0228 / 68449-44
E-Mail Kontakt
Presseraum
Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) ist der Zusammenschluss der Höheren Oberen der Orden und Kongregationen in
Seiteninhalt
Die Deutsche Ordensobernkonferenz ist der Zusammenschluss der Höheren Oberen der Orden und Kongregationen in Deutschland. Die Verantwortlichen der General- und Provinzleitungen von Ordensgemeinschaften sowie der Abteien und selbständigen Einzelklöster in Deutschland haben sich in der DOK
Seiteninhalt
Prävention sexualisierter Gewalt
Unser Handeln als Ordensgemeinschaften ist unserer christlichen Grundhaltung verpflichtet, die geprägt ist von Respekt vor dem Nächsten, Achtung vor der Würde des Anderen und dem Schutz der Schwächeren.
Auf der Mitgliederversammlung im Juni 2014 hat die Deutsche
Seiteninhalt
Altersversorgung deutscher Missionskräfte
Für Gemeinschaften, die die Versorgungslast oder die Pflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für ihre deutschen Ordensmitglieder oder Laienmissionare zu tragen haben, stellt die DOK aus kirchlichen Haushaltsmitteln auf Antrag Beihilfen zur
Seiteninhalt
Das DOK-Generalsekretariat in Bonn
Die Geschäftsstelle der Deutschen Ordensobernkonferenz befindet sich im DOK-Generalsekretariat in Bonn.
Unsere Adresse:
Deutsche Ordensobernkonferenz Wittelsbacherring 9 53115 BONN Tel.: 0228/68449-0 Fax.: 0228/68449-44
Schreiben Sie uns hier.
Seiteninhalt
Projektförderung
Deutsche Missionskräfte, die bei dem DOK Deutschen Ordensobernkonferenz e.V. (DOK) gemeldet sind, können für Kleinprojekte in sozioökonomischen, soziokulturellen und ökologisch-nachhaltigen Bereichen einen Zuschuss bei der DOK beantragen. Ebenfalls können einheimische